Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines
Angebote von Krause und Partner Bildberichterstatter (im Folgenden Krause und Partner) sind verbleibend. Alle Lieferbedingungen und Dienstleistungen werden zu den nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen ausgeführt. Durch Erteilung des Auftrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang vom Auftraggeber anerkannt. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabsprachen sind für Krause und Partner nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auf eventuell vorhandene Urheberrechte hat der Auftraggeber schriftlich hinzuweisen. Wegen etwaiger Urheberrechtsverstöße aufgrund fehlender Hinweise ist der Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet. Der Auftraggeber hat Krause und Partner in diesem Zusammenhang insbesondere von Ansprüchen Dritter freizustellen und für Krause und Partner anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2. Liefertermine
Vom Auftragnehmer angezeigte vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug sind ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer oder den von ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung und eingesetzten Dritten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
3. Versand
Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht im Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich die beauftragte Tätigkeit von Krause und Partner mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für die beauftragte Tätigkeit zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben:
- Produktionserweiterungen
- Änderung des Produktionszieles sowie Produktionstermine die jeweils daraus resultierende Zusatzkosten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Inhalte, die Krause und Partner produziert oder zur Verfügung gestellt haben . Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Krause und Partner von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
5. Gewährleistung
Mängelrügen hinsichtlich offensichtlicher Mängel können nur in schriftlicher Form bei Rückgabe sämtliche Unterlagen einschließlich der gelieferten Waren innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Ist die Mängelrüge berechtigt, wird seitens Krause und Partner kostenlos nach Erfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung in angemessener Frist geleistet. Schlägt die nach Erfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen, abhängig vom jeweiligen Produkt , können bis zu 5% nicht beanstandet werden.
6. Höhere Gewalt
Krause und Partner ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere – ohne, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt – Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Strom-, Telekommunikations- und Internetversorgung sowie behördliche Maßnahmen.
7. Haftung
a) Für Schäden, die dem Auftraggeber entstehen, haftet Krause und Partner nur bis zu dem Betrag, der durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist und diese auch nur, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Krause und Partner oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dieses gilt ebenfalls bei Schäden, die durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung infolge Diebstahl-, Feuer-, Wassereinbruch etc. entstehen - ebenfalls nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruch- und Leitungswasserschädenversicherungen. Für bei Krause und Partner archiviertes Material des Kunden haftet Krause und Partner, sofern nicht schriftlich vereinbart und gesondert versichert, nicht.
b) Für eventuelle Verletzung des Urheberrechtes oder Verstöße gegen die eingeräumten Nutzungsrechte seitens des Kunden haften wir nicht gegenüber Dritten, die wir im Rahmen der Durchführung des Auftrages zur Erbringung von Leistungen beauftragen. Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörungen oder -beschädigungen ist in jedem Fall nur zu leisten, soweit der Auftraggeber eine ordnungsgemäße Datensicherung mit Auslagerung in mehreren Generationen durchgeführt hat.
c) Krause und Partner haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
d) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Krause und Partner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gerät Krause und Partner durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist Krause und Partner seiner Leistung unmöglich geworden oder hat Krause und Partner eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von Krause und Partner für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinn ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen darf.
e) Für alle übrigen Schäden ist die Haftung von Krause und Partner ausgeschlossen.
f) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
g) Soweit die Haftung von Krause und Partner nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Krause und Partner.
e) Verletzen Sie die Ihnen aus diesem Vertrag treffenden Pflichten, sind Sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
8. Schadenersatz und Vertragsstrafe
Kommt der Auftraggeber in Verzug mit der Abnahme der vereinbarten Leistung, werden dem Auftraggeber, sofern diese Unternehmer ist , zusätzlich 50% der vereinbarten Vergütung oder falls keine Vergütung separat vereinbart ist, 50% der aufgeführten Listenpreise als Vertragsstrafe berechnet, die der jeweiligen gültigen Preisliste zu entnehmen sind. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche der Krause und Partner entstandenen Auslagen, insbesondere auch Fremdhonorare, Reisekosten und Mieten zu dem jeweiligen Auftrag zu erstatten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9. Allgemeine Bestimmungen
a) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit in diesen AGB Schriftform nicht zwingend vorgesehen wird, reicht Textform.
b) Krause und Partner ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag Dritte als Subunternehmer bzw. Dienstleister einzusetzen. Krause und Partner haftet für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln.
c) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Krause und Partner.
d) Der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen von Ihnen wird widersprochen.
e) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Bochum Erfüllungsort und Gerichtsstand. Krause und Partner behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
f) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
g) Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde nach vollständiger Bezahlung der Rechnung die räumlich und zeitlich eingeschränkte Ausschließlichkeit des Nutzungsrechts der Videoproduktion.
Stand: 10/2020